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ÃâÆÇ»ç/¹ßÇàÀÏ »ï¿ø»ç / 2020.01.10
ÆäÀÌÁö ¼ö 474 page
ISBN 9791161801452
»óÇ°ÄÚµå 325939724
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Vorwort Dieses Deutsch-Koreanische Rechtsw?rterbuch war urspr?nglich als pers?nliche Arbeitshilfe konzipiert, die ich im Jahr 2003 w?hrend meines Studiums der Verwaltungswissenschaften an der Seoul National Universit?t und eines anschlie©¬enden Praktikums beim Obersten Gerichtshof in Seoul anzufertigen begann. In den folgenden Jahren begleitete mich diese immer umfangreicher werdende Liste durch Studien, Forschungsaufenthalte, Referendarstationen und schlie©¬lich das Berufsleben als Rechtsanwalt. Aus einer Loseblattsammlung und einigen eingef?gten Anmerkungen wuchs dabei im Laufe der Zeit das hier vorliegende Deutsch-Koreanische Rechtsw?rterbuch. Die Notwendigkeit der Anfertigung dieses Buches ergab sich aus der unbefriedigenden Situation, der sich der am koreanischen Recht interessierte deutsche Jurist ausgesetzt sah: dem Fehlen eines ad?quaten Fachw?rterbuchs. Bei den wenigen bislang erschienenen B?chern, die sich mit der Rechtssprache des jeweils anderen Landes auseinandersetzen, handelt es sich nahezu ausschlie©¬lich um allein f?r koreanische Nutzer ausgelegte Werke mit nur relativ wenigen Termini der deutschen Rechtssprache, die dann ausf?hrlich in koreanischer Sprache erl?utert werden. Aufgrund des Zuschnitts auf koreanische Nutzer, fehlen dabei Hinweise auf die Rechtslage in Korea ebenso wie ein umfassender Bestand an W?rtern und Komposita, der geeignet ist, beim Erstellen oder Verstehen juristischer Texte eine sinnvolle Hilfestellung zu leisten. Ein urspr?nglich ebenfalls geplanter Koreanisch - Deutscher Teil des W?rterbuchs wurde nach einigem ?berlegen verworfen. Das blo©¬e Spiegeln des Wortbestandes h?tte kaum einen Sinn ergeben, da viele Rechtsbegriffe, die hier ins Koreanische ?bersetzt wurden, in der koreanischen Rechtssprache keine allgemeine Verwendung finden. Umgekehrt gibt es eine Vielzahl an koreanischen Begriffen, f?r die die deutsche Sprache keine Entsprechung hat und die mit ebenso gro©¬em Aufwand ?bersetzt und erl?utert werden m?ssten. Im Hinblick auf die zeitliche Komponente habe ich mich daher entschieden, zun?chst einen Deutsch - Koreanischen Teil herauszugeben. 1. Anmerkungen zur ?bersetzung Bei vielen Rechtsbegriffen ist eine wortgleiche ?bersetzung m?glich. So entspricht z.B. der deutsche Begriff ?Doppelbesteuerung¡° im Koreanischen der Zusammenf?gung der bereits lexikalisierten W?rter f?r ?doppelt¡° und ?Besteuerung¡°. Bei einer Vielzahl an W?rtern f?hrt diese Vorgehensweise jedoch zu einer blo©¬en und f?r den Benutzer kaum sinnvollen Transkription deutscher bzw. koreanischer Rechtsbegriffe, deren Ergebnis kaum Assoziationen zu der entsprechen Terminologie in der Zielsprache hervorrufen wird. So wird die reine ?bersetzung des Begriffs ?Schneeball - System¡° in ?´«¹¶Ä¡Á¦µµ¡° beim koreanischen Leser keinen R?ckschluss auf dessen eigentlichen Inhalt zulassen. Dennoch erscheint eine w?rtliche ?bersetzung in vielen F?llen hilfreich, da sie einen Einblick in die ?urspr?ngliche¡° Terminologie der jeweils anderen Fachsprache erm?glicht. Daher wurde dort, wo neben der dem Sinn des Wortes entsprechenden ?bersetzung auch dessen w?rtliche ?bersetzung als sinnvoll erachtet wurde, dies mit dem Zusatz ?(w?rtl.)¡° kenntlich gemacht. Oftmals k?nnen W?rter der einen Sprache mit mehreren W?rtern in der Zielsprache ?bersetzt werden. Solange diese den urspr?nglichen Ausdruck korrekt wiedergeben, wurden s?mtliche ?bersetzungsvarianten in den Wortbestand aufgenommen. Soweit m?glich wurde bei anschlie©¬enden Wortverbindungen versucht, die in der Literatur herrschenden Vorlieben bei der Verwendung der einen oder der anderen ?bersetzung darzustellen. Zu beachten ist auch, dass - soweit bekannt - s?mtliche im Schrifttum f?r einen Begriff verwendeten Synonyme wiedergegeben werden. Dies f?hrt im Einzelfall zu einer Vielzahl an ?bersetzungsm?glichkeiten (vgl. z.B. ¡æ Grundpfandrecht), die jedoch nicht der Verwirrung des Benutzers, sondern dem ?berblick ?ber die Vielfalt der koreanischen Fachterminologie dienen sollen. In den nicht seltenen F?llen, in denen f?r einen Begriff mehrere ?bersetzungen gebr?uchlich sind, hierunter aber m.E. nur eine einzige dem tats?chlichen Gehalt des Wortes entspricht, wurden s?mtliche Alternativen in den Wortbestand aufgenommen und die meiner Ansicht nach vorzugsw?rdige ?bersetzung fett hervorgehoben. Aber jede noch so sorgf?ltige ?bersetzung scheitert, wenn die betreffenden Begriffe bereits nach ihrem Inhalt unterschiedliche Vorstellungen beim Rechtsanwender ausl?sen. Wird z.B. der Rechtsbegriff ?Sache¡° i.S.v. ¡× 90 BGB zutreffend mit ?¹°°Ç¡° () ?bersetzt, so ist hieraus allein nicht ersichtlich, dass dieser in Korea eine andere rechtliche Auspr?gung als in Deutschland hat. In vielen F?llen waren daher Anmerkungen, die neben der ?bersetzung auch den Inhalt der Begriffe erl?utern, unverzichtbar. Diese Vorgehensweise hat stellenweise zu einem enzyklop?dischen Charakter des Werks gef?hrt, durch den Erwartungen geweckt werden, die letztlich nicht erf?llt werden k?nnen. Ein s?mtliche Rechtsgebiete und alle Schlagworte abdeckendes Rechtslexikon h?tte nicht nur jeden inhaltlichen Umfang gesprengt, sondern ?berstiege auch die Sorgfalt, die ich in zeitlicher und fachlicher Hinsicht aufzuwenden in der Lage bin. Die L?ckenhaftigkeit der Erl?uterungen zu einzelnen Rechtsbegriffen ist ebenso wie die Tatsache, dass sich an manchen Stellen Fehler und Ungenauigkeiten eingeschlichen haben werden, trotz aller Vorsicht nicht zu vermeiden gewesen. Der Anspruch dieses Werkes ersch?pft sich daher darin, dem Leser ?ber den Nutzen eines reinen W?rterbuches hinaus einen querschnittsartigen ?berblick ?ber das koreanische Recht zu vermitteln. Die Beseitigung von unvermeidlichen Unzul?nglichkeiten ist die Aufgabe nachfolgender Auflagen. 2. ?ber die Verwendung der chinesischen Schrift Das vorliegende Werk gibt - soweit m?glich - neben der koreanischen Schrift s?mtliche W?rter auch in chinesischer Schrift (kor. ?Hanja¡°) wieder. Auch wenn die Verwendung der chinesischen Schriftzeichen in der koreanischen Schriftkultur in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen hat, sind deren Kenntnisse insbesondere in der Rechtswissenschaft nach wie vor unerl?sslich. Noch immer werden in vielen Lehrb?chern und Fachzeitschriften Titel, Inhaltsverzeichnis und ?berschriften sowie zahlreiche Fachbegriffe in Hanja wiedergegeben, so dass deren Benutzung ohne entsprechende Kenntnisse erheblich erschwert ist. In der ?lteren Literatur und fr?heren Gerichtsentscheidungen findet die chinesische Schrift noch durchgehend Verwendung. Das Lesen dieser Texte ist ohne fundierte Kenntnisse der chinesischen Schrift ausgeschlossen. Gerade f?r den deutschen Benutzer stellt die zus?tzliche Wiedergabe der ?bersetzung in chinesischer Schrift somit ein wertvolles Hilfsmittel f?r die Arbeit mit originalsprachigen Quellen dar. Zudem erm?glicht die Verwendung der chinesischen Schrift eine kontextunabh?ngige Unterscheidung der zahlreichen Homonyme der koreanischen Sprache, z.B. ?ÀÇÀå¡° (): 1. ?ëòíÝ¡° = Geschmacksmuster, 2. ?ì¡íþ¡° = Vorsitzender. Ein positiver Nebeneffekt dieses Ansatzes ist, dass dieses W?rterbuch auch Juristen, die sich mit dem japanischen oder chinesischen Recht besch?ftigen, eine Hilfe sein mag. Seoul, den 20.10.2019 Martin Bernhardt Danksagung Die Fertigstellung dieses Buches w?re ohne die Unterst?tzung und den Zuspruch zahlreicher Personen nicht m?glich gewesen. Besonders erw?hnen m?chte ich Herrn Stellvertretenden Generalstaatsanwalt Choi Ki-Sik (ÃÖ±â½Ä), Herrn Staatsanwalt Kang Seok Cheol (°­¼®Ã¶), Frau Staatsanw?ltin Kim Eun-Mi (±èÀº¹Ì) und Herrn Staatsanwalt Lee Seung-Gyu (À̽±Ô), die mir w?hrend der Entstehungsphase bei Einzelfragen stets mit gro©¬em Einsatz zur Seite standen. Meinen ganz besonderen Dank schulde ich meinem gesch?tzten Kollegen Herrn Rechtsanwalt Bae Byung-Yoon (¹èº´À±), der die zeitintensive Aufgabe ?bernommen hat, das gesamte Skript auf Fehler und Ungenauigkeiten durchzusehen. Ohne die fruchtb

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